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M u. M´s Hundeausbildung
LV Weserbergland
Deutscher Rassehunde Club e.V.
in Lügde
   +++  Ostern 2024

Sachkundeprüfung

Wofür braucht man das?

In Nordrhein-Westfalen muss jeder, der sich einen großen Hund (§11) anschafft (größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg) einen Sachkundenachweis erbringen.
Ausnahme: wenn jemand mindestens drei Jahre einen großen Hund besaß, ohne ordnungsbehördlich aufgefallen zu sein, wird davon ausgegangen, dass diese Person die erforderliche Sachkunde besitzt. Der Nachweis besteht aus mindestens 30 Multiple Choice Fragen, die zu zwei drittel richtig ausgefüllt sein müssen. Die vom Prüfer ausgehändigte Bescheinigung muss bei der örtlichen Behörde vorgelegt werden.

Halter von Hunden bestimmter Rassen (§10) müssen ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen.
Wenn Sie die Befreiung von Maulkorb und der Anleinpflicht anstreben, müssen Sie zusätzlich mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest absolvieren.
Die vom Prüfer ausgehändigte Bescheinigung für Sachkundenachweis und evtl. Verhaltenstest muss bei der örtlichen Behörde vorgelegt werden.

Hunde bestimmter Rassen sind:
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff,
Mastiff,
Mastino Espanol,
Mastino Napoletano,
Fila Brasileiro,
Dogo Agentino,
Rottweiler und
Tosa Ino

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