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M u. M´s Hundeausbildung
LV Weserbergland
Deutscher Rassehunde Club e.V.
in Lügde

Neues Gesetz in Niedersachsen ab 01.07.2011

Ab diesem Stichtag gelten nun auch für Niedersachsen klarere Regeln im Umgang und Haltung der Vierbeiner. Nach Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Halter ab 2013 ihr Wissen über den Umgang mit den Tieren belegen und einen Sachkundenachweis erwerben. Hier sollen die Hundebesitzer beispielsweise etwas über das Sozialverhalten ihres Vierbeiners, die Eigenschaften der Rasse und das Erkennen von Gefahrensituationen lernen. Wer schon einmal mindestens zwei Jahre einen Hund besessen hat und das mit der bezahlten Hundesteuer nachweist, kann sich vom Sachkundenachweis befreien lassen.

Ein Sachkundenachweis ist für NRW bereits seit Jahren erforderlich. Halter eines Hundes mit 40 cm (oder mehr) Widerristhöhe und / oder mehr als 20 kg Gewicht benötigen diesen.

Grundsätzlich sollte jedoch jeder Hundebesitzer ein Grundwissen über seinen Vierbeinigen Freund haben!

Die Sachkundenachweise für Niedersachsen und NRW bieten wir in unserer Hundeschule an! Diese werden auch bei Ihrem Ordnungsamt in Niedersachsen und NRW anerkannt!
Nähere Infos dazu:

-Gebühren
-Schulungsmaterial
-Prüfungstermine

Erfahren Sie bei mir :-) Monika Whitworth Tel.: 05281-961410

Gesetzestext

Natürliche und artgerechte Nahrung ohne Chemie für Hunde und Katzen.
Wir beraten Sie gerne.
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Monika Whitworth: 05281- 961410.                                         Zum Shop
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