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M u. M´s Hundeausbildung
LV Weserbergland
Deutscher Rassehunde Club e.V.
in Lügde

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26.05.2011

Ab sofort nehmen wir die theoretische und praktische Sachkunde ab. Wir bitten hierfür um Anmeldung mit folgenden Daten:

Theorie:
Name, Vorname
Wohnort
Geburtsort
Geburtsdatum

Praxis:
Chip-Nr.
Haftpflichtversicherung
Name und Anschrift des Hundehalters

Termine bitte mit mir unter 05281-961410, oder per Mail an monikawhitworth@gmx.de, oder direkt auf dem Hundeplatz vereinbaren.

 

Hier ein Link zum üben:

Und hier finden Sie die Termine:

 

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) wurde vom niedersächsischen Landtag verabschiedet und ist in wesentlichen Punkten ab 01.07.2013 in Kraft getreten

(Sachkundeerfordernis, Mitteilungspflichten, Verwendung von Steuerdaten durch Gemeinden)

Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.

Neuerungen:

  • Kennzeichnungspflicht:

§ 4 Abs. 1 NHundG
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch einen Chip zu kennzeichnen.

  • Pflichtversicherung für Hunde:

§ 5 Abs.1 NHundG
Für jeden Hund ist ab dem Alter von sechs Monaten eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-Versicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250 000 Euro für Sachschäden abzuschließen.

  • Sachkundenachweis ab 01.07.2013 § 3 Abs. 1 NHundG

Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.
Um genau zu sein, muss man die theoretische Prüfung VOR Anschaffung des Hundes bestanden haben.

Die theoretische und praktische Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen, die Prüfung ist aber unaufgefordert abzulegen.
Vergleichbar ist dies mit dem KFZ-Führerschein - den kann man schließlich auch nicht erst dann machen, wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt!

Prüfen lassen muss sich, wer nach dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft hat und nicht in den 10 Jahren davor mindestens 2 Jahre dauerhaft einen Hund gehalten hat (steuerlich angemeldet).

Die Prüfungspflicht ist nicht abhängig von Alter, Rasse oder Größe des Hundes.

Die theoretische Sachkundeprüfung

Es sind Kenntnisse nachzuweisen über:

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation & Mensch-Hund-Beziehung
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung (Training)
  • Angst und Aggression - zum Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts - Haltung, Pflege, Ernährung, Gesundheit, Fortpflanzung
  • Rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Die praktische Sachkunde…

…ist nicht die Prüfung des derzeitigen Ausbildungstandes des Hundes, sondern eine Überprüfung des Halters- ob er seinen Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss seinen Hund so kontrollieren, dass keine Gefahren und keine Belästigungen entstehen.

Die praktische Sachkunde muss im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden.

Natürliche und artgerechte Nahrung ohne Chemie für Hunde und Katzen.
Wir beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Monika Whitworth: 05281- 961410.                                         Zum Shop
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