- Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen, altersangemessenen Impfschutz verfügen.
Nicht geimpfte Hunde sind einem Risiko ausgesetzt. Fragen dazu beantworten wir gerne. - Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Während der Trainingszeit bleibt der Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdung)
- Die Trainer behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen bzw. in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.
- Bei Anfahrten wird generell ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
- Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
- Richtet das Tier oder der Teilnehmer/in oder von Ihm mitgebrachte Personen, bzw. Hunde Schäden an, so haftet allein der/die Teilnehmer/in. Der Freilauf der Hunde ist freiwillig und selbstverständlich niemals ohne ein gewisses Risiko! Das Betreten einer der Übungs-/Freilaufwiesen, auf denen sich bereits Hunde befinden, ist ohne Aufforderung nicht gestattet. Die Teilnahme oder der Besuch des Trainings oder einer sonstigen Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber der Hundeschule bestehen nicht. Die Haftung der M u. M´s / des LV wird ausdrücklich auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen.
- Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Training erstellt wurden, können von der M. und M´s Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige individuelle Absprache, genutzt werden.
- Eine Trainingseinheit umfasst 45 Minuten
- Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
- Für Seminarveranstaltungen und Vorträge gelten ergänzend die zusätzlichen Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Veranstaltung. Ortswechsel behalten sich die M u. M’s /der LV vor.
- Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden bar, ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen.